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City Taxi Vechta | 04441 / 77 88

Krankenfahrten – Sitzend

Dialyse- und Bestrahlungsfahrten

Hierbei ist es wichtig, dass der Transportschein für Krankenfahrten von Ihrer Krankenkasse akzeptiert wird bzw. im Vorfeld von Ihrer Krankenkasse genehmigt worden ist.
Merkblatt für Krankenfahrten vom Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V.
(Als PDF-Datei/Download) Stand: 17.12.2019
Siehe Info:Patienten-Merkblatt für Krankenfahrten
Weiter Informationen hier:
Fahrtkosten – Bundesgesundheitsministerium
Die Abrechnung erfolgt direkt durch uns mit Ihrer Krankenkasse.

Schulfahrten

Auf dem täglichen Weg zur Schule, zum Kindergarten oder Sport sind Ihre Kinder bei uns in sicheren Händen.

Schülerbeförderung gemäß Satzung des Landkreis Vechta

Personentransport

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Flughafentransfer

Keine Parkplatzsuche da wir Sie direkt zum Flughafen bringen und auch gerne wieder von dort abholen.

Fahrpreis zum Festpreis.

Rollstuhltransport

Unser Rollstuhlfahrzeug mit Linearlift
ist für den behindertengerechten
Transport von Rollstuhlfahrern
ausgerüstet.

ZU DEN BILDERN

Kuriertransporte

Unser Taxi-Kurierdienst bringt Ihre Päckchen, Pakete und sonstigen Kleinwaren schnell und günstig ans Ziel.

8-Sitzer Bus

Kleingruppen bis zu 8 Personen
fahren wir gerne.

ÜBER UNS

Das Unternehmen Gabor-City-Taxi-GmbH wurde im Jahr 1981 mit 3 Fahrzeugen, 10 Aushilfsfahrern und Claus Gabor als Geschäftsführer unter dem Namen GHT City-Mietwagen GmbH gegründet.

Im Jahr 1991 veränderte sich der Name in die heutige Unternehmensbezeichnung Gabor-City-Taxi-GmbH und Holger Gabor wurde Geschäftsführer. Im März 1991 begann Andreas Dunkelberg, zunächst als Aushilfstaxifahrer, seine Tätigkeit bei der Gabor-City-Taxi-GmbH. Im November 1991 kündigte er sein damaliges Arbeitsverhältnis als Kaufmann im Einzelhandel und fing am 01. Dezember 1991 hauptberuflich als Taxifahrer an.

Im Frühjahr 1992 stieg Andreas Dunkelberg als gleichberechtigter Gesellschafter in das Taxiunternehmen ein. Gemeinsam mit Holger Gabor als Geschäftsführer und seiner Mutter Irmgard Gabor bauten sie das Taxigeschäft weiter aus. Der Fokus der Tätigkeiten lag bei Holger Gabor und seiner Mutter im Tagesgeschäft und bei Andreas Dunkelberg überwiegend im Nachtgeschäft.
Im Jahr 1998 übernahm Andreas Dunkelberg die Anteile von Holger und Irmgard Gabor und wurde alleiniger Gesellschafter und Inhaber der Gabor-City-Taxi-GmbH.

Im Jahr 2020 ist die Gabor-City-Taxi-GmbH, mit einer Flotte von 10 Fahrzeugen sowie einem Mitarbeiterstamm aus 10 Taxifahrern/in Festanstellung sowie 30 Aushilfstaxifahrer/innen, ein mittelständisches Unternehmen im Personennahverkehr im Landkreis Vechta.

  • 1981

    Gründung

    GHT City-Mietwagen GmbH mit Claus Gabor als Geschäftsführer.

  • 1991

    Änderung - Firmenname

    Gabor-City-Taxi-GmbH mit seinem Sohn Holger Gabor als Geschäftsführer.

    1991

  • 1991

    Beginn der Tätigkeit Andreas Dunkelberg

    Im Dezember 1991 Taxifahrer (Hauptberuflich)

  • 1992

    Gleichberechtigter Gesellschafter

    Andreas Dunkelberg

    1992

  • 1998

    Übernahme

    Andreas Dunkelberg

Wissenswertes / Bekanntmachung der Verordnung über einen Taxentarif

Diese Verordnung tritt am 01.09.2022 in Kraft.
Vechta, 29.06.2022
Tobias Gerdesmeyer
Landrat

Der Fahrpreis setzt sich zusammen aus:

Dem Grundbetrag; dies ist das Entgelt für die Bereitstellung der Taxe bei Beförderungsbeginn. Der Grundbetrag ist zugleich Mindestfahrpreis.

  • Tarif I (PKW, bis zu 4 Beförderungsplätze)
  • Tarif II (Großraum, mehr als 4 Beförderungsplätze)

Tarif I (PKW, bis zu 4 Fahrgastplätze)

Werktagen (Montag – Samstag) von 06.00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Dieses Entgelt beinhaltet eine Wartezeit von 180 Sekunden oder
eine Wegstrecke von 750 m.

6,00 Euro

Grundbetrag / Mindestfahrpreis
bis zu 4 Fahrgäste.

2,40 Euro/km

– ab 750 m bis 10 km: je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 € = 2,40 €/km

2,00 Euro/km

– ab 10 km: je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 € = 2,00 €/km

Werktagen (Montag – Samstag) von 22.00 Uhr bis 06:00 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen.

Dieses Entgelt beinhaltet eine Wartezeit von 204 Sekunden oder
eine Wegstrecke von 850 m.

7,20 Euro

Grundbetrag / Mindestfahrpreis
bis zu 4 Fahrgäste.

2,70 Euro/km

– ab 750 m bis 10 km: je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 € = 2,00 €/km

2,50 Euro/km

– ab 5 – 10 km: je angefangene 40,00 m Fahrleistung 0,10 € = 2,50 €/km

2,00 Euro/km

– ab 10 km: je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 € = 2,00 €/km

Tarif II (Großraum, mehr als 4 Fahrgastplätze)

Werktagen (Montag – Samstag) von 06.00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Dieses Entgelt beinhaltet eine Wartezeit von 208,63 Sekunden oder
eine Wegstrecke von 772,75 m.

11,00 Euro

Grundbetrag / Mindestfahrpreis
mehr als 4 Fahrgäste.

2,70 Euro/km

Entgelt für die Fahrleistung:
Ab 772,75 m bis 5 km: je angefangene 37,04 m Fahrleistung 0,10 € = 2,70 €/km

2,50 Euro/km

Entgelt für die Fahrleistung:
Ab 5 – 10 km: je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 € = 2,50 €/km

2,00 Euro/km

Entgelt für die Fahrleistung:
Ab 10 km je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 € = 2,00 €/km

Werktagen (Montag – Samstag) von 22.00 Uhr bis 06:00 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen.

Dieses Entgelt beinhaltet eine Wartezeit von
233,17 Sekunden oder eine Wegstrecke von 863,65 m.

12,30 Euro

Grundbetrag zuzüglich Zuschlag
von 1,20 € je Fahrt mehr als 4 Fahrgäste.

2,70 Euro/km

Entgelt für die Fahrleistung:
Ab 772,75 m bis 5 km = 2,70 €

2,50 Euro/km

Entgelt für die Fahrleistung:
Ab 5 km bis 10 km

2,00 Euro/km

Entgelt für die Fahrleistung:
über 10 Kilometer

Taxameter ist gestört

Ist das Taxameter gestört, ist vom Beginn der Störung anstelle der vorgeschriebenen Taxe für jeden besetzt gefahrenen Kilometer 1,60 € bei Tarif I und II zu berechnen.

Entgelt für Wartezeiten

Für Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, werden für je 10 Sekunden 0,10 € berechnet. Dies entspricht einem Entgelt von 36,00 €/Std. Über den Beginn der Berechnung der Wartezeit sind die Fahrgäste zu informieren.

Zuschläge für Gepäck und Kleintiere werden nicht erhoben. Die Entscheidung, ob Tiere mitbefördert werden, obliegt den Fahrzeugführenden. Bei Mitnahme sind die Tiere so
unterzubringen, dass sie den Fahrzeugführenden während der Fahrt nicht behindern. Für den Transport von Fahrrädern wird ein Zuschlag von 1,50 € erhoben.

 

Quelle:
Landkreis Vechta – Der Landrat –

Verordnung hier als Download (PDF)

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